Wer zum ersten Mal einen Stundensatz festlegt, nimmt oft eine Zahl, die sich richtig anfühlt. Am Jahresende bleibt dann weniger als gedacht. Der Grund ist fast immer derselbe Rechenfehler.
Der Fehler: Arbeitsstunden statt bezahlter Stunden
Angebote, Rechnungen, Belege und Telefonate bezahlt niemand. Meist sind nur 50 bis 70 Prozent der Zeit abrechenbar. Beispiel mit 60 Prozent:
- 1.712 Stunden Arbeit im Jahr (214 Tage à 8 Stunden)
- 1.027 Stunden davon abrechenbar
- 685 Stunden unbezahlt, rund vier Monate
Bei 54.000 Euro Bedarf: geteilt durch 1.712 sind es 31,54 Euro, geteilt durch 1.027 sind es 52,57 Euro.
Zu niedrige Stundensätze entstehen meist durch einen zu großen Nenner.
Die vier Größen
- Zielgewinn vor Einkommensteuer, inklusive Rücklagen
- Betriebskosten im Jahr
- Verfügbare Stunden nach Urlaub, Feiertagen und Krankheit
- Abrechenbarer Anteil, am besten gemessen statt geschätzt
Kranken- und Rentenversicherung gehören entweder in den Zielgewinn oder in die Kosten. Nicht in beides.
Was noch dazukommt
Der Satz ist netto. Die Umsatzsteuer kommt obendrauf. Die Einkommensteuer geht vom Gewinn ab, je nach Lage ein Viertel bis ein Drittel.
Was 10 Prozent Nachlass kosten
Bei 54.000 Euro Umsatz und 9.000 Euro Kosten bleiben 45.000 Euro. 10 Prozent Nachlass senken den Umsatz um 5.400 Euro, die Kosten bleiben.
10 Prozent weniger Preis sind 12 Prozent weniger Gewinn.
Untergrenze, kein Preis
Die Rechnung zeigt, ab wann ein Auftrag Geld kostet. Was Sie am Markt verlangen, hängt von Ruf, Nische und Auslastung ab.
Danach nachprüfen
Halten Sie Budget und Ist-Kosten je Projekt fest. Nach drei Aufträgen wissen Sie, ob 60 Prozent stimmen oder eher 45.
Häufige Fragen
- Wie viele produktive Stunden hat ein Jahr?
- Ist der Stundensatz brutto oder netto?
- Gehören Krankenversicherung und Rente in die Rechnung?
Und in der Praxis?
Im Portal ist das schon eingebaut.