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Belege digital aufbewahren: Was die GoBD von kleinen Betrieben verlangen

Fünf Grundsätze, drei Fristen, ein häufiger Fehler.

Fatos Salihi

Fatos SalihiGründer von FX Accounting ·

Hände an Taschenrechner und Laptop über einem Finanzbericht

Die GoBD sind die Regeln der Finanzverwaltung für Bücher und Belege in elektronischer Form. Sie gelten auch für kleine Betriebe.

Die fünf Grundsätze

Was elektronisch ankommt, bewahren Sie elektronisch auf. Ein Ausdruck ersetzt die Datei nicht.

Wie lange aufbewahren

Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.

Papier scannen und wegwerfen?

Das ist erlaubt, wenn der Ablauf festgelegt und beschrieben ist. Diese Beschreibung heißt Verfahrensdokumentation. Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie Originale vernichten.

Der häufigste Fehler

Belege liegen verstreut in E-Mails, Downloads und auf dem Handy. Ein fester Eingang, in dem jeder Beleg landet, löst das meiste.

Im Financial Office werden Belege gesammelt, Buchungen zugeordnet und Änderungen nachvollziehbar gespeichert.

Und in der Praxis?

Im Portal ist das schon eingebaut.